Rechtsprechung
RG, 16.09.1919 - II 337/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann Unterschlagung an einer Sache begangen werden, die der Täter bereits mit der Absicht späterer rechtswidriger Zueignung in Besitz genommen hatte?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 53, 302
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60
Unzulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf einen Teil der Tat oder …
Durch die Verurteilung wegen der erwiesenen selbständigen Handlungen allein würde der Eröffnungsbeschluß nicht erschöpft (RGSt 53, 302; BGH NJW 1951, 726; JR 1954, 352). - BGH, 26.07.1961 - 2 StR 190/61
Wahlfeststellung zwischen Diebstahl, Hehlerei und Unterschlagung
Es kann dahingestellt bleiben, ob der Angeklagte bereits bei der Gewahrsamsbegründung Zueignungsabsicht hatte (vgl. RGSt 53, 302). - BGH, 12.03.1954 - 1 StR 312/53
Rechtsmittel
Nach der übereinstimmenden; Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs muß vielmehr bei der Amtsunterschlagung ebenso wie bei der Unterschlagung nach § 246 StGB die Sache im Alleingewahrsam des Täters stehen (RGSt 19, 38; 53, 302; 68, 90; 72, 326; BGHSt 2, 317; BGH MDR 1954, 118). - BGH, 28.04.1955 - 4 StR 91/55
Rechtsmittel
Diebstahl scheidet aber aus, wenn der Angeklagte der Annahme war, an der Börse habe niemand Gewahrsam (RGSt 53, 302; RMG 14, 205, 207).